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Einwilligungserklärung zur Covid-19 Impfung ist Sittenwidrig

Im Strafrecht kann bei Sittenwidrigkeit die Einwilligung zu einer Körperverletzung (Impfung ist Körperverletzung) unwirksam machen, so dass dieser Rechtfertigungsgrund entfällt (§ 228 StGB) und die Tat damit rechtswidrig wird. Dabei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.
Bei der Impf-Einwilligung wird man nicht darauf hingewiesen,  dass man an einer Gentherapie teilnimmt, die vorgegebene Schutzimpfung ist eine arglistige Täuschung. Somit ist dem Grunde nach jede Einwilligung zur Covid-19 Impfung unwirksam, ungültig!

Schutzimpfung oder Gen-Experiment? Eine bewußte Täuschung!
Die Einwilligung ist ungültig! Sittenwidrig! Kann Angefochten werden.

Nebenwirkung nach Impfung online an Paul-Ehrlich-Institut melden

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Impfeinwilligung Titelseite

Impfeinwilligung bei Allergie

Aufklärungsmerkblatt Titelseite

Hier wird man bereits schon getäuscht und hintergangen. Die Bezeichnung "Schutzimpfung" ist falsch und entspricht nicht den Tatsachen. mRNA ist kein Impstoff, sondern eine Gen Substanz, die in den Zellen eine gefährliche Gen-Manipulation (Gentherapie) in Gang setzt. Dieser sogenannte mRNA Impfstoff ist reines "GIFT".  Eine Erklärung "was ist mRNA, was steckt dahinter" sucht man vergebens.

Ein Impfstoff, der dem Gesetz nach und der Sache nach eine Gentherapie ist, der ist nicht indiziert, als Impfstoff verimpft zu werden. Wenn ein Wirkstoff und ein Wirkmechanismus nicht als Impfstoff ausgewiesen ist, dann ist er auch kontraindiziert, verimpft zu werden. Ein Gentherapeutikum ist nicht indiziert, als Impfstoff angewandt zu werden. Nur Impfstoffe sind als Impfstoffe indiziert, verimpft zu werden. Nicht-Impfstoffe sind kontraindiziert, als Impfstoffe verimpft zu werden.

Nach diesem Aufklärungsblatt(RKI-Vordruck) ist jeder im Grunde "Impfunfähig". Der Arzt darf nicht impfen.
Ein Impfstoff, der dem Gesetz nach und der Sache nach eine Gentherapie ist, der ist nicht indiziert, als Impfstoff verimpft zu werden. Wenn ein Wirkstoff und ein Wirkmechanismus nicht als Impfstoff ausgewiesen ist, dann ist er auch kontraindiziert, verimpft zu werden. Ein Gentherapeutikum ist nicht indiziert, als Impfstoff angewandt zu werden. Nur Impfstoffe sind als Impfstoffe indiziert, verimpft zu werden. Nicht-Impfstoffe sind kontraindiziert, als Impfstoffe verimpft zu werden.
Bezogen auf die mRNA-Wirkstoffe ist im Gesetz und in den EMA-Leitlinien nachzulesen:
In § 4 Abs. 4 Arzneimittelgesetz (AMG):
„Impfstoffe sind Arzneimittel, ....., die .... rekombinante Nukleinsäuren enthalten und die dazu bestimmt sind, beim Menschen zur Erzeugung von spezifischen Abwehr- oder Schutzstoffen angewendet zu werden, ....."
In der Leitlinie der EMA vom 19. Mai 1999
„Note for Guidance on Clinical Evaluation of new Vaccines" „Impfstoffe für den menschlichen Gebrauch können enthalten: ....... Antigene, die
............ durch rekombinante DNA-Technologie hergestellt wurden."
Der Durchführungsbeschluss der Kommission vom 21.12.2020 lautet, am Beispiel Comirnaty:
„über die Erteilung einer bedingten Zulassung für das Humanarzneimittel „Comirnaty COVID-19-mRNA-Impfstoff (Nukleosid-modifiziert)" gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates". In der Anlage 1 zu diesem Beschluss wird der Comirnaty mehrfach als „Impfstoff" bezeichnet.
Nach § 4 Abs. 4 AMG hat eine mRNA-Technologie bei Menschen einen Abwehr- oder Schutzstoff zu erzeugen - Antikörper. Die mRNA-Technologie erzeugt statt-dessen SpikeProteine, einen Schadstoff in der Größenordnung von Milliarden und es ist nicht bekannt, wie lange und wo überall in den Organen und Zellen diese Spike-Proteine erzeugt werden. Mit dieser mRNA-Therapie wird eine genveränderte Nucleinsäure gespritzt. Das ist kein Impfstoff, sondern eine Therapie.

Nach der EMA-Leitlinie dürfen sogar nur Antigene verimpft werden, gar keine mRNATechologie. Die mRNA-Technologie darf dabei nur dazu eingesetzt werden, Antigene außerhalb des menschlichen Körpers zu erzeugen, um die so erzeugten Antigene zu verimpfen.

Es gibt keinen Impfstoff, der dem Arzneimittelgesetz und der EMA-Leitlinie entspricht.Diese mRNA-Wirkstoffe und deren Wirkmechanismus sind nicht ausgewiesen als Impfstoffe und deswegen auch nicht indiziert, als Impfstoff verimpft zu werden.
Diese Impfstoffe sind materiell-rechtlich illegal, lediglich formell „beschlossen" durch eine Behörde, die Europäische Kommission, gegen geltendes Recht des Parlaments.

Ein Impfstoff ist immer kontraindiziert, wenn ein Impfstoff gar kein Impfstoff ist nach dem Gesetz und der EMA-Leitlinie, sondern eine Gentherapie, bei der rekombinante Nukleinsäuren die Körperzellen dazu bringen sollen, das körperfremde SpikeProtein zu erzeugen, also einen Schadstoff (Gift). Darüber hinaus erzeugen die Wirkstoffe nicht nur Schadstoffe, sondern können auch zu  erheblichen Körperschäden führen, bis zum Tod.

Demgegenüber besteht aus Sicht des RKI nur noch ein zu vernachlässigender Schutz Dritter: „Untersuchungen zeigen, dass auch die Impfungen das Risiko von Übertragungen reduzieren, insbesondere in den ersten Wochen nach einer Impfung." In welchem Umfang und in welcher Qualität eine Übertragung des Virus ermäßigt wird, das wird vom RKI selbst nicht weiter quantifiziert. Ob es - symptomlos - überhaupt zu einer so erheblichen Übertragung einer solchen Virenlast kommt, dass bei einem Dritten eine Erkrankung ausgelöst wird, auch das wird vom RKI weder behauptet noch belegt.

Eine Verpflichtung zu einem Arzneimittelversuch verstößt zudem gegen die Grundsätze des Nürnberg Kodex, die als Vorschriften ihrer Bedeutung nach dem Völkerrecht zuzuordnen sind.

Die Einwilligungserklärung (Größe: 107 kB; Downloads bisher: 513; Letzter Download am: 25.04.2024) kann wegen arglistiger
Täuschung nach § 123 I 1. Var BGB und Widerrechtlichen Drohung § 123 I 2. Var BGB angefochten werden!

Muster Anfechtigungserklärung für Office Dokumente (Größe: 24 kB; Downloads bisher: 567; Letzter Download am: 19.04.2024)
Muster Anfechtungserklärung für Open Office Dokumente (Größe: 25 kB; Downloads bisher: 533; Letzter Download am: 19.04.2024)

Willenserklärung - Anfechtung der Einwilligungserklärung per Postzustellurkunde an den Minister Klaus Holetschek zugestellt. 

PZU-Holetschek-GV
Diese Rechnung an den Gerichstvollzieher zahlt Herr Holetschek.
Der erste Zustellauftrag per PZU wurde Auftragsgemäß vom Gerichtsvoillzieher durchgeführt. Nach 8 Wochen ist die Zustellurkunde der Post immer noch nicht beim Gerichtsvollzieher eingegangen. Der hat mehrmals mit der Post telefoniert und dies bemängelt. Die Zustellurkunde war nicht auffindbar. Schon etwas seltsam. Natürlich kam keine Antwort des Herrn Holetschek. Wir haben daraufhin die Anfechtungserklärung im Original ein zweitesmal zur Zustellung an den Gerichtsvollzieher beauftragt. Wie Ihr oben sehen könnt, ist diese jetzt beurkundet zurückgekommen. Jetzt erfolgte die erwartete Antwort, aber von der KI des Gesundheitsministerium, genannt Servicestelle. Kein Name eines Sachbearbeiters, keine Unterschrift. Somit ist für uns die Anfechtungserklärung rechtswirksam. Aber liest mal, was das Serviceteam antwortet: Download (Größe: 2.5 MB; Downloads bisher: 425; Letzter Download am: 25.04.2024)

 

 

 

 

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