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Haftungsübernahme der Gesundheitsminister

Spätestens mit Erhalt der Haftungsübernahme, zugestellt durch Gerichtsvollzieher, ist der Empfänger im juristischen Sinne "bösgläubig" (§§ 989, 990 BGB) gemacht und wird damit auch bei einer späteren rechtlichen Aufarbeitung der Geschehnisse ggf. zur Verantwortung gezogen werden können. Die Zustellung durch Gerichtsvollzieher (Zustellurkunde) verhindert die Ausrede "Ich habe davon nichts gewusst":
Ob Karl Lauterbauch oder Klaus Holetscheck, aus nicht nachvollziehbaren Gründen lamentieren beide für eine allgemeine Impfpflicht. Beide, wider besseren Wissens, schüren jetzt schon wieder Angst vor einer noch gefährlicheren Virus Variante für den kommenden Herbst. Wir fragen uns warum, was steckt tatsächlich dahinter. ARD, ZDF, Deutschlandradio, die Staatssender, machen fleißig mit und treiben eine Spaltung der Gesellschaft wissentlich und absichtlich voran. 

Völkermord Klagen beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht!

Die Anklageschrift (Größe: 2.36 MB; Downloads bisher: 1450; Letzter Download am: 26.04.2024)

Haftungsbescheid an BR Intendantin erfolgreich vom Obergerichtsvollzieher zugestellt. (Größe: 7.8 MB; Downloads bisher: 1425; Letzter Download am: 26.04.2024)

Wir können uns ganz legal mit rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen. Diese beiden Minister lassen wir in Richtung Abstellgleis fahren!
Macht es uns nach, und das möglichst viele Spaziergänger. Übergebt eine Haftungsübernahme, eine Haftungs- und Deckungszusage an den bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetscheck. Amtlich mit Aktenzeichen zugestellt durch den Obergerichtsvollzieher.
Spätestens mit Erhalt der Haftungsübernahme, zugestellt durch Gerichtsvollzieher, ist der Empfänger im juristischen Sinne „bösgläubig" gemacht und wird damit auch bei einer späteren rechtlichen Aufarbeitung der Geschehnisse ggf. zur Verantwortung gezogen werden können.
Zustellung durch Gerichtsvollzieher verhindert die Ausrede „Ich habe davon nichts gewusst".
  1. Haftungsübernahme an Klaus Holetscheck (Größe: 114 kB; Downloads bisher: 615; Letzter Download am: 25.04.2024)

  2. Haftungs- und Deckungszusage (Größe: 53 kB; Downloads bisher: 610; Letzter Download am: 26.04.2024)

  3. Antwort vom Gesundheitsministerium (Größe: 793 kB; Downloads bisher: 561; Letzter Download am: 26.04.2024)

Mit Zustellauftrag an den Obergerichtsvollzieher.

Zustellauftrag an Gerichtsvollzieher

Zustellungsauftrag
Sehr geehrter Herr Koch,
hiermit beauftrage ich Sie mit der Zustellung meiner Haftungs- und Deckungszusage an Klaus Holetscheck, bayerischer Gesundheitsminister, Haidenauplatz 1 81667 München.
Bitte bestätigen Sie den Zustellauftrag mit Aktenzeichen und teilen den Betrag für den Kostenvorschuss mit.
Mit freundlichen Grüßen
Deckungszusage Holetschek

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Zustellurkunde Holetscheck
Zustellurkunde Holetscheck
Zustellurkunde Holetscheck
Nachmachen, es ist Euer gutes Recht. Kein Impfzwang, keine Impfpflicht. Zeigt der Obrigkeit wer das Volk ist und das selbst bestimmt, was es für Richtig hält. Jeder Erwachsene kann, wenn er das Risiko kennt, vom Olympiaturm springen. Aber bitte nicht von Anderen aus Solidarität verlangen, mit zu springen. Diktatur beginnt, wenn die Selbstbestimmung über eigene Lebensentscheidungen entzogen werden.

An den bayerischen Gesundheitsminsiter Klaus Holetschek, an alle Landräte und Leiter der Gesundheitsämter, an Bürgermeister und Impfärzte

Diese Haftungsübernahme wird Euch persönlich durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Somit amtlich mit Aktenzeichen für spätere juristische Aufarbeitung. Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Sie können persönlich für Schäden und Todesfälle haftbar gemacht werden, die durch Ihre Handlungen (Anordnungen) bei der Verabreichung von COVID-19-Impfungen verursacht wurden.
Alle gegenwärtig in Deutschland verwendeten COVID-19-Impfstoffe sind sowohl für gesunde Personen als auch für Personen mit vorbestehenden chronischen Erkrankungen aus folgenden Gründen gefährlich:
  1. Risiko von tödlichen und nicht-tödlichen Störungen der Blutgerinnung einschließlich Blutungsstörungen, Thrombose im Gehirn, Schlaganfall und Herzinfarkt;

  2. Autoimmun- und allergische Reaktionen;

  3. Antikörper-abhängige Verstärkung von nachfolgender Virus-Infektions;

  4. Impfstoffverunreinigungen aufgrund überstürzter Herstellung und unregulierter Produktionsstandards.

  5. Schädigung lebensnotwendiger Organe

  6. Herzmuskelentzündung

  7. Schädigung der Blutgefäße

Bei ALLEN gentechnischen Impfstoffen ist aufgrund ihrer molekularen Wirkungsmechanismen zu erwarten, dass sie Blutgerinnungsstörungen und Blutungen verursachen. Inzwischen wurden derartige Erkrankungen in allen Altersgruppen beobachtet, was in vielen Ländern weltweit zu einer vorübergehenden Aussetzung einiger der Impfstoffe führte. Bei einem großen Anteil der mittlerweile über 12.000 in der EU erfassten tödlich verlaufenen Impfzwischenfälle waren Gerinnungsstörungen die Ursache;
dies betrifft allegegenwärtig in Deutschland verwendeten COVID-19-Impfstoffe.

Dieser  HAFTUNGSÜBERNAHME ist ein Memorandum zum Thema Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit der COVID-19 Impfstoffe beigefügt. Für zusätzliche Hintergrund-Informationen siehe die Korrespondenz der DOCTORS FOR COVID Ethics mit der europäischen Arzneimittel-Behörde (EMA), online unter https://doctors4covidethics.org/letters/

Bei Fragen zu der Haftungsübernahme wendet Euch an

LAWYERS FOR COVID ETHICS , Lawyers4CovidEthics@protonmail.com
Rechtsanwaltskanzlei, Dr. Reiner Fuellmich

Appendix: COVID-Impfstoffe – Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit
Sucharit Bhakdi und Doctors for Covid Ethics, 23.05.2021

ZUSAMMENFASSUNG
Die Hersteller der experimentellen COVID-19 Impfstoffe sind von jeglicher gesetzlichen Haftung für Impfschäden befreit. Personen, die diese Impfstoffe genehmigen, sollten sich über diese Substanzen informieren, da sie für etwaige Schäden persönlich haftbar gemacht werden können. Dasselbe gilt für Personen, die diese Impfungen verordnen oder vornehmen.

In diesem Diskurs wird dargelegt, dass COVID-19 Impfstoffe unnötig, unwirksam, und gefährlich sind.

Notwendigkeit. Immunkompetente Menschen sind gegen SARS-CoV-2 durch zelluläre Immunität ausreichend geschützt. Eine Impfung ist nicht indiziert, weil sie die Häufigkeit von schweren Erkrankungen nicht verringern kann. Außerdem stehen für die Therapie von COVID-19 Patienten wirksame Medikamente zur Verfügung. Auch hinsichtlich gefährdeter Menschen besteht also kein Grund für die Notzulassung der experimentellen Impfstoffe.
Wirksamkeit. Antikörper im Blut befinden sich auf der „falschen Seite der Mauer" und können den Angriff von Viren aus der Atemluft nicht verhindern. In Versuchen an Primaten konnte bei keinem Impfstoff ein Schutz gegen eine Infektion der Lungen festgestellt werden. Dies bedeutet auch, dass die Impfung die Infektions-Kette nicht unterbricht. Die Behauptung, dass Kinder und gesunde Erwachsene zum Schutz von anderen, stärker
gefährdeten Menschen geimpft werden sollten, entbehrt also jeder wissenschaftlichen Grundlage.
Gefährlichkeit. Die Impfung birgt ernste Gefahren für alle Menschen. Alle Impfstoffe könnendie Blutgerinnung anstoßen. Allein aus diesem Grund verbietet sich ihre Verwendung.Gerinnselbildung in Hirngefäßen verursachen starke Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Bewusstseinseintrübung, Nervenlähmungen aller Art, u.a.; sie können sogar tödlich sei. Auch an anderen Orten können Gefäßthromben schwerwiegende und zum Teil lebensgefährliche Folgen haben. Weitere Gefahren der Impfung sind u.a. Autoimmun- und allergische Reaktionen, immunbedingte Verschlimmerung von nachfolgenden Infektionen mit dem Virus, und Fehlgeburten.

Die Akteure, die die experimentelle COVID-19 Impfung genehmigen, erzwingen oder verabreichen, setzen Bevölkerung und Patienten ernsten, unnötigen und ungerechtfertigten medizinischen Risiken aus.

 

MEMORANDUM

Die Impfstoffe sind unnötig
Immunkompetente Menschen besitzen eine „robuste" zelluläre (T-Zell-) Immunität gegen
SARS-CoV-Viren [1], einschließlich SARS-CoV-2 und seine Varianten [2]. Der T-Zell-Schutz resultiert nicht nur aus der Exposition gegenüber SARS-CoV-2, sondern auch aus der kreuzreaktiven Immunität aufgrund vorhergehender Auseinandersetzung des Immunsystems mit anderen Coronaviren [1,3-10]. Eine solche Kreuzimmunität war nach Infektionen, die bis zu 17 Jahren zurücklagen, nachweisbar [1,3].
Die bestehende T-Zell-Immunität bietet im Gegensatz zur Impfung einen umfassenden Schutz gegen alle SARS-CoV-2 Varianten. Sie ist von vornherein viel breiter aufgestellt, denn die schützenden Zellen erkennen nicht bloß einen Teil eines einzelnen Eiweißes (des „spike" oder Stachel-Proteins), sondern viele Teile von allen Eiweißen des Virus. Wichtiger noch: das Virus wird am richtigen Ort bekämpft, nämlich in den Zellen der Lunge, wo es sich vermehrt.
Die Impfstoffe werden als Mittel zur Verhinderung asymptomatischer Infektionen und damit auch der „asymptomatischen Übertragung" angepriesen [11]. Aber das Konzept der asymptomatischen Übertragung beruht auf unzuverlässigen PCR-Testverfahren und deren fehlerhafter Interpretation, was zu hohen falsch positiven Raten führt [12-15].
Eine umfassende Studie mit 9.899.828 Personen in China erbrachte den Beweis, dass asymptomatische Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, nie andere Personen infizierten [16]. Die oft zitierten Arbeiten, welche die asymptomatische Übertragung belegen sollen [17,18], beruhen auf hypothetischen Modellen und nicht auf empirischen Studien.
Sie stellen lediglich Annahmen und Schätzungen dar – beim gänzlichen Fehlen von wissenschaftlichen Beweisen. Asymptomatische Übertragung und ihre Verhinderung sind imaginär und können die Impfung keinesfalls rechtfertigen.
Bei der großen Mehrheit der Menschen (~99,8 % weltweit) ist SARS-CoV-2 nicht tödlich [19-21]. Typischerweise verläuft die Infektion sehr leicht bis allenfalls mittelschwer. Eine Impfung wird die Häufigkeit von schweren Erkrankungen niemals verringern können und ist von vorn herein sinnlos.
Darüber hinaus ist auch die schwer verlaufende COVID-19 Infektion eine behandelbare Krankheit. Es ist inzwischen erwiesen, dass die frühzeitige Behandlung mit gut verträglichen Medikamenten wie Vitamin C und D, Hydroxychloroquin, und Ivermectin Krankenhausaufenthalt und Sterblichkeit um 75-85% reduziert [22-26].
Entscheidungen von Industrie und Regierung, solche bewährten Behandlungen durch selektive Forschungsunterstützung [23] und regulatorische Voreingenommenheit zu verhindern, sind unethisch und skandalös [27]. Die systematische Verleugnung und Verunglimpfung dieser wirksamen Therapien hat die fadenscheinige Begründung für die Notfallzulassung der Impfstoffe geliefert.
Diese setzt bekanntlich voraus, dass "keine akzeptable Standardbehandlung verfügbar ist" [28].

Weil gute Behandlungsmöglichkeiten bestehen, ist eine Notzulassung nicht rechtskonform.

Die Impfstoffe sind nicht wirksam
Auf einer mechanistischen Ebene ist das Konzept der Immunität gegen COVID-19 über
Antikörper-Induktion schlicht Unfug. Antikörper im Blut befinden sich auf der „falschen Seite der Mauer" und können den Angriff der Viren aus der Luft nicht verhindern. In Versuchen an Primaten (Rhesus-Affen) konnte bei keinem Impfstoff ein Schutz gegen die Lungeninfektion festgestellt werden. Von den Impfstoffherstellern wurde nirgends den Beweis dafür hinterlegt, dass die Impfung eine Infektion der Atemwege verhindert. Eine Garantie für diese Wirksamkeit bei Menschen haben die Hersteller auch nicht übernehmen müssen, da es sich um eine „Not"- bzw. „bedingte" Zulassung handelt. Wir befinden uns in der Versuchsphase der Entscheidungsfindung.
Wie nicht anders zu erwarten, lassen die kurzfristigen Daten keine Vorbeugung von schweren Erkrankungen erkennen. Die Europäische Arzneimittelbehörde hat über den Impfstoff Comirnaty (Pfizer mRNA) festgestellt, dass schwere COVID-19-Fälle "in der Studie selten waren, und eine statistisch sichere Schlussfolgerung daraus nicht gezogen werden kann" [29]. In ähnlicher Weise berichtet die von Pfizer bei der FDA eingereichte Dokumentation [30], dass eine Wirksamkeit gegen Sterblichkeit nicht nachgewiesen werden konnte. Es gelingt also nicht einmal auf kurze Sicht zu zeigen, dass die Impfstoffe gegen Tod oder schwere Erkrankungen schützen.
Da Krankheit und Tod nicht als Korrelate des Schutzes gegen COVID-19 dienen können, steht das ganze Impfprogramm vor einem unlösbaren Dilemma: wie soll die Wirksamkeit überhaupt bestimmt werden?
Bereits vor Monaten hat die Fachzeitschrift Vaccine bemerkt:
"Da keine Klarheit besteht über die Korrelate des Schutzes, ist es derzeit unmöglich, Fragen zum Impfschutz, zum Risiko einer COVID-19-Reinfektion, zur Herden-Immunität und zur Möglichkeit der Eliminierung von SARS-CoV-2 aus der menschlichen Population zu beantworten" [31].
Die Impfstoffe sind gefährlich
Die Corona-Krise hat ein Stadium erreicht, in dem wir um unsere Mitmenschen und insbesondere um unsere älteren Mitbürger und unsere Kinder fürchten. In diesem Moment werden experimentelle Impfstoffe in die Körper unzähliger Menschen injiziert, die nicht ahnen können, welchen Gefahren sie dabei ausgesetzt sind. Kaum jemand macht sich klar, dass unzählige Kopien eines Virusgens den Körper durchfluten und in Zellen eindringen werden, die das Virus normalerweise nicht erreichen würde. Nur wenige wissen, dass dies das Immunsystem veranlassen kann, die eigenen Körperzellen anzugreifen, weil ihm vorgegaukelt wird, dass sich das Virus dort vermehrt und bekämpft werden muss. Nur wenige wissen, dass solche gentechnisch hergestellten Impfstoffe noch nie für den Einsatz beim Menschen zugelassen wurden.
Ebenfalls ist weitgehend unbekannt, dass die COVID-Impfstoffe bislang auch nur eine bedingte Zulassung für den Notfalleinsatz erhalten haben, aber keine reguläre, vollgültige Zulassung. In den nächsten 2 Jahren wird geprüft, ob ihr Nutzen die Risiken überwiegt. Jeder Mensch, der sich jetzt impfen lässt, ist Teil dieses riesigen Experiments. Aber ohne jede Haftung!

Denn bei der bedingten Zulassung übernehmen die Hersteller keinerlei Garantien -im Falle von schweren Reaktionen oder gar im Todesfall sind sie von jeglicher Haftung befreit.

Jeder medizinisch ausgebildeter Mensch müsste wissen, dass bei diesen Impfstoffen mit schwerwiegenden Nebenwirkungen zu rechnen ist [32, 33]. Sobald die Impfstoffe in die Blutbahn gelangen, können sie in die Zellen, die die Blutgefäße auskleiden – die sogenannten Endothel-Zellen – eindringen und diese zur Produktion des Virus-Stachel-Proteins veranlassen. Es ist dann mit zwei gefährlichen Konsequenzen zu rechnen.
Erstens werden viele Kopien des Virus-Stachels auf den Zelloberflächen erscheinen; sie können dort Blutplättchen binden und aktivieren, was zu einer erhöhten Gerinnungsbereitschaft des Blutes führen wird. Zweitens können die Endothel-Zellen vom Immunsystem angegriffen werden. Die für Coronaviren zuständigen Lymphozyten sind nämlich darauf trainiert, das Stachel-Protein zu erkennen und die Zellen, auf deren Oberfläche es erscheint, zerstören.

Wenn die Auskleidung der Blutgefäße auf diese Art beschädigt wird, dann wird dies die Gerinnung des Blutes in Gang setzen.

Dies kann im Prinzip überall im Körper geschehen;
aber wenn sich Gerinnsel an besonders kritischen Stellen in Gehirn, Rückenmark Herz oder Lunge bilden, dann kann die Unterbrechung des Blutflusses schwerwiegende und sogar tödliche Auswirkungen haben. Gerinnselbildung in Hirngefäßen verursachen starke Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Bewusstseinseintrübung, Nervenlähmungen aller Art, u.a.
Auch in anderen Organen können Gefäßthromben vielfache lebensgefährliche Folgen haben. In den ersten Monaten des laufenden Jahres ist klar geworden, dass die vorhergesagte Gefahr von Gerinnungsstörungen mit schwerwiegenden Folgen leider nur zu real ist. Mehr als 10.000 Todesfälle nach Impfungen wurden inzwischen in Europa gemeldet, und mehr als 4.000 in den USA [34,35]. Viele von diesen Todesfällen haben sind eindeutig bzw. sehr wahrscheinlich auf Impfstoff-induzierte Gerinnungsstörungen zurückzuführen.
Weitere Gefahren der Impfung sind u.a. Autoimmun- und allergische Reaktionen, immun bedingte Verschlimmerung von späteren Infektionen mit dem Virus und Fehlgeburten.

Es ist absolut verboten, Menschen in Lebensgefahr zu bringen, um sie vor einer anderen Gefahr zu schützen.

Die Auslösung der Gerinnselbildung ist immer lebensbedrohlich.

Es ist bekannt geworden, dass alle Gen-basierten COVID-19 Impfstoffe die Blutgerinnung anwerfen können.

Allein aus diesem Grund verbietet sich ihre Anwendung

Schlusswort

Die Impfstoffhersteller haben sich von der gesetzlichen Haftung für unerwünschte Ereignisse befreien lassen. Wenn die Impfstoffe Todesfälle und andere schwerwiegende Schäden verursachen, haften diejenigen persönlich, die die Impfung zugelassen oder durchgeführt haben. Diese Personen werden gut daran tun, sich mit dem Nürnberger Kodex und anderen relevanten rechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen.

Referenzen

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