Das sollte unbedingt beachtet werden
Wer von Angst und Panikmache durch die Dauerwerbung für's Impfen durch die öffentlich-rechtlichen genötigt ist und sich zum Impfen in die Reihe stellt, sollte nachfolgendes beherzigen, um für sich Nutzen oder Schaden besser einschätzen zu können.
Die vorgelegten Aufklärungsseiten wirklich lesen. Nicht einfach nur die letzte Seite ausfüllen und unterschreiben. Tritt ein Impfschaden ein wird niemand die Haftung übernehmen, der Arzt wird jeden Zusammenhang mit der Impfung abstreiten.
Der Arzt muss beraten, auf die bekannt geworden schweren Impfschäden hinweisen. Er muss darüber aufklären, dass die Impfung im schlimmsten Fall den Tod zur Folge haben kann. Er muss für jeden Impstoff die Inhaltstoffe kennen und prüfen, ob zu einem der Inhaltstoffe eine allergische Empfindlichkeit gegeben ist. Wenn ihr nicht sicher seit, darf laut RKI der Arzt die Spritze nicht verabreichen. Er muss eine vorläufige Impfunfähigkeit bescheinigen (wichtig beim Arbeitgeber, wenn dieser zur Impfung nötigt). Er muss eine Überweisung zum Allergologen veranlassen, der eine absolute, 100%ige Impffähigkeit bescheinigen muss. Der Allergologe haftet dann für Impfschaden.
Besteht darauf, dass vor dem Impfen erst das Blut auf den D-Dimer Wert und Thrombozyten untersucht wird. Das wird als unwichtig abgetan und mit dem Verweis darauf, dass dies die Krnakenkasse nicht bezahlt, soll dies verhindert werden. Den Betrag von ca 20.- € für den Test sollte euer Leben wert sein. Einige Zeit nach der Impfung dann eine Nachuntersuchung veranlassen. Seid froh, wenn sich die Werte nicht verändert haben. Ist dies dennoch der Fall, sofort das Paul-Ehrlich-Institut darüber informieren und den Facharzt aufsuchen.
Schaut die Risiken und Nebenwirkungen, die von den Impfstoffherstellern im rote Hand Brief an das Paul-Ehrlich-Institut geschickt haben und eigentlich in den Arztpraxen bekannt sein müssen.
- Vor der Impfung eine Deckunszusage der Krankenversicherung einholen für die Übernahme sämtlicher Schäden, die im Zusammenhang mit der bedingt zugelassenen Corona-Impfung auftreten können. Vorformulierter Text hier zum Download PDF, (Größe: 46 kB; Downloads bisher: 763; Letzter Download am: 20.11.2024) Download OpenOffice Dokument (Größe: 16 kB; Downloads bisher: 1687; Letzter Download am: 20.11.2024)
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Wer schon geimpft ist, sollte seinen Einwilligung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 I 1 Var BGB beim Gesundheitsministerium anfechten.
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